Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass beide Ehegatten ihren Angaben zufolge mindestens ein Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen. Das Gesetz geht dann davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist. Der Gesetzgeber verlangt außerdem bei einer einvernehmlichen Scheidung, dass sich beide Ehegatten über die so genannten Folgesachen einer Scheidung einigen. Das sind im Einzelnen: Verbleib der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrats, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt und sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind Kindesunterhalt, Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts.