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Scheidung online - unser Service für Sie

Scheidungen sind heute keine Seltenheit mehr. Weniger bekannt ist allerdings, dass eine einvernehmliche Scheidung zu günstigen Konditionen auch online abgewickelt werden kann. Sie möchten Ihre Scheidung online abwickeln? Dafür finden Sie auf unserer Website ein Formular, das Sie möglichst vollständig ausfüllen sollten. Damit steht uns schon einmal die Basis für Ihre Scheidung zur Verfügung.

Aber natürlich brauchen wir noch einige Dinge mehr von Ihnen: nämlich eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie Ihre Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch und – falls ein solcher geschlossen wurde – Ihren Ehevertrag, die Sie uns zusammen per Fax oder auch per e-mail übermitteln können. Heiratsurkunde/Familienstammbuch und Ehevertrag benötigen wir allerdings per Post, da in aller Regel entsprechende Originale bei Gericht eingereicht werden müssen.

Die Vorteile der online-Scheidung liegen auf der Hand: Sie sparen eine Menge Zeit, denn persönliche Besprechungen sind bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht erforderlich. Anwesenheitspflicht besteht für Sie lediglich beim Gerichtstermin, da das Gericht sich von der ernsthaften Trennungsabsicht überzeugen will. In aller Regel reicht die Beauftragung eines Anwaltes - der aber lediglich die Antragstellerseite vertritt - aus. Hierdurch kann eine Menge Geld gespart werden. Selbstverständlich steht es jedoch auch dem Ehepartner frei, seinerseits einen Kollegen zu beauftragen.

Sie benötigen keinen Anwalt vor Ort. Wir können für Sie im gesamten Bundesgebiet tätig werden. Eventuell haben Sie auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dabei können wir Sie unterstützen, wenn Sie uns im Formular darauf aufmerksam machen. Ebenso klären wir mit Ihnen sofern erforderlich die Frage nach dem Unterhalt, sowie nach dem Sorge- oder Umgangsrecht für Ihre ehelichen Kinder und die zukünftige Nutzung Ihrer ehelichen Wohnung. Ebenso prüfen wir, wie ein Zugewinnausgleich stattfinden kann.

Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel sechs bis acht Monate. Die meiste Zeit nimmt dabei die Durchführung des Versorgungsausgleichs über die Rentenversicherungsträger in Anspruch. Sollte ein solcher Ausgleich bei Ihnen schon durch einen Ehevertrag ausgeschlossen worden sein, beschleunigt dies die Verfahrensdauer erheblich.

Online Scheidung - einvernehmlich

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass beide Ehegatten ihren Angaben zufolge mindestens ein Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen. Das Gesetz geht dann davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist. Der Gesetzgeber verlangt außerdem bei einer einvernehmlichen Scheidung, dass sich beide Ehegatten über die so genannten Folgesachen einer Scheidung einigen. Das sind im Einzelnen: Verbleib der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrats, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt und sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind Kindesunterhalt, Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts.

Online Scheidung - Vollmacht

Um Sie anwaltlich vertreten zu können, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Formulars bekommen Sie eine e-mail, die auch eine Vollmacht enthält. Bitte senden Sie sie unterschrieben an uns zurück.

Online Scheidung - Kosten

Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Die Gesamtkosten eines Anwalts - wenn bei einvernehmlicher Scheidung lediglich ein Anwalt beauftragt wird - können sich die Ehegatten gegebenenfalls im Innenverhältnis teilen.

Die anteiligen Gerichtskosten werden ohnehin vom Gericht auf die einzelnen Eheleute hälftig verteilt. Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten sind 3 monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 2.000 Euro zzgl. mindestens 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich. 

Dieser Streitwert von mindestens 3.000 Euro dient allerdings nur zur Berechnung der Kosten und stellt nicht die zu zahlenden Kosten dar.

Streitwert 
bis

Gerichts-
gebühren

Rechtsanwalts-
vergütung

Scheidungs-
Kosten

3.000 €

178,00 €

571,30 €

749,30 €

3.500 €

194,00 €

652,50 €

846,50 €

4.000 €

210,00 €

733,70 €

943,70 €

 4.500 €

226,00 €

814,90 €

1.040,90 €

 5.000 €

242,00 €

896,10 €

1.138,10 €

 6.000 €

272,00 €

1.003,40 €

1.275,40 €

7.000 €

302,00 €

1.110,70 €

1.412,70 €

8.000 €

332,00 €

1.218,00 €

1.550,00 €

9.000 €

362,00 €

1.325,30 €

1.687,30 €

10.000 €

392,00 €

1.432,60 €

1.824,60 €

13.000 €

438,00 €

1.548,60 €

1.986,60 €

16.000 €

484,00 €

1.664,60 €

2.148,60 €

19.000 €

530,00 €

1.780,60 €

2.310,60 €

22.000 €

576,00 €

1.896,60 €

2.472,60 €

25.000 €

622,00 €

2.012,60 €

2.634,60 €

30.000 €

680,00 €

2.221,40 €

2.901,90 €

35.000 €

738,00 €

2.430,20 €

3.168,20 €

 40.000 €

796,00 €

2.639,00 €

3.435,00 €

45.000 €

854,00 €

2.847,80 €

3.701,80 €

50.000 €

912,00 €

3.056,60 €

3.968,60 €

65.000 €

1.112,00 €

3.279,90 €

4.391,90 €

80.000 €

1.312,00 €

3.503,20 €

4.815,20 €

95.000 €

1.512,00 €

3.726,50 €

5.238,50 €

 

Sollten Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Bitte drucken Sie das Formular aus, und senden es uns ausgefüllt mit allen Belegen unterschrieben zurück.

Online Scheidung - Prozesskostenhilfe

Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn er aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist, die Kosten eines Verfahrens selbst zu tragen. Die Prozesskostenhilfe erstreckt sich sowohl auf die eigenen Rechtsanwaltsgebühren als auch auf die entstehenden Gerichtskosten. Unter bestimmten Umständen ist auch eine Ratenzahlung möglich. Wenn Sie Prozesskostenhilfe benötigen, benutzen Sie bitte das entsprechende Formular und fügen es Ihren Unterlagen bei. Wir werden Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen.

Download Formular Prozesskostenhilfe

Online Scheidung - Unterhalt

Der Ehegatte, der das geringere Einkommen erzielt, hat u. U. Anspruch auf Unterhalt, sowohl vor als auch nach dem Scheidungstermin. Unterhaltsansprüche gehören zu den sogenannten Folgesachen einer Scheidung und können im Scheidungsverfahren mit geltend gemacht werden. Die Höhe des Unterhalts berechnet sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen den beiden Einkommen. Dabei können bestimmte Aufwendungen und Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden. 3/7 der Differenz zwischen den so genannten bereinigten Einkommen stehen dem geringer verdienenden Ehegatten zu.

Online Scheidung - Sorgerecht

Grundsätzlich steht das Sorgerecht über die ehelichen Kinder nach einer Scheidung beiden Elternteilen gemeinsam zu. Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, weil einer der beiden Elternteile nicht in der Lage ist, sein Sorgerecht auszuüben, kann es einem Elternteil allein übertragen werden. Sorgerechtsfragen werden meistens als Folgesachen im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens mit entschieden. Wenn kein Antrag gestellt wird, verbleibt es bei dem gemeinsamen Sorgerecht.

Online Scheidung - Wohnung

Es ist vorteilhaft, wenn sich Scheidungswillige von vornherein darüber verständigen, wer die eheliche Wohnung nutzt. Üblicherweise ist dies der Partner, der auch die Kinder bei sich behält. Diese Frage kann auch gerichtlich geklärt werden, ist dann aber mit einem erhöhten Streitwert verbunden. Dies kann die Höhe der Scheidungskosten erheblich beeinflussen.

Online Scheidung - Zugewinnausgleich

Wer heiratet, begibt sich meistens in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt aber nicht unbedingt, dass alles, was Ehepartner im Verlauf ihrer Ehe anschaffen oder eben dazu gewinnen, automatisch beiden Partnern gehört.

Grundsätzlich ist der Zugewinn der Betrag, um den sich das Vermögen eines Ehepartners während seiner Ehe vermehrt hat. Wenn also jemand ohne einen Cent in die Ehe startet und am Ende 100.000 Euro besitzt, ist der Zugewinn 100.000 Euro.

Maßgeblich für den Zugewinn sind also das Anfangs- und das Endvermögen. Bei einer Vermögensauseinandersetzung wird dann geklärt, welchem Ehepartner welche Vermögenswerte zugerechnet werden. Auch gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten wie zum Beispiel eine Immobilienfinanzierung werden berücksichtigt.

Wenn also die Vermögenswerte beider scheidungswilliger Partner am Ende einer Ehe ermittelt sind, muss ein Ausgleich zwischen beiden Vermögen stattfinden. Dabei wird der niedrigere Zugewinn von dem höheren Zugewinn abgezogen und das Ergebnis halbiert. Diesen Betrag schuldet dann der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn dem anderen Ehegatten.

Hewer & Kollegen
Bismarckstraße 4
65582 Diez
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