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Kürzlich ist unser Knöllchen Blog unter www.knoellchen.org gestartet. Dieser befasst sich teils lustig, teils ernst, jedoch stets informativ mit allen Themen rund um das Knöllchen. Einem Themengebiet, mit dem sicherlich fast jeder Autofahrer bereits Bekanntschaft gemacht hat.
Unser Büro verfügt in dem Bereich des Verkehrsrechts über langjährige Berufskenntnisse, die stets zum Vorteil der Mandanten eingesetzt werden.
So konnten wir in der Vergangenheit bereits unzählige Bußgeldverfahren positiv für unsere Mandantschaft abschliessen.
Durch die Spezialkenntnisse sind wir auch stets mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut, die auch, soweit möglich, in Blog Beiträgen aufgegriffen wird.
Dort besteht auch die Möglichkeit, aktuelle Beiträge zu abonnieren.
Fast wie im Krimi |
| 06.11.2008 |
Wer hat Helga Pfirsching umgebracht? Um diese Frage geht es derzeit am Mainzer Schwurgericht. Strafverteidiger Michael Hewer aus Diez ist auch dabei. Als Pflichtverteidiger des angeklagten 50-jährigen Engländers. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kann nur der Angeklagte der Täter gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, sein Opfer im April 2002 zunächst vergewaltigt und anschließend in der Badewanne ertränkt zu haben. Noch schst ist nicht erwiesen, ob Hewers Mandant wirklich der Mörder war. Ein aufwändiger Indizienprozess wird Licht ins Dunkel bringen. Insgesamt sind 17 Verhandlungstage angesetzt, um dem Täter auf die Spur zu kommen.
"Ein solcher Prozess belastet alle Beteiligten enorm.", so Michael Hewer. "Vor allem die Tatsache, dass der Fall nach inzwischen über sechs Jahren wieder aufgerollt wird, macht die Sache kompliziert, denn wer kann sich schon nach so langer Zeit genau erinnern?" Er nimmt seinen Job als Pflichtverteidiger sehr ernst. Schließlich hat in einem Rechtsstaat jeder einen Anspruch auf angemessene Vertretung, egal was ihm zur Last gelegt wird.
"In so einem Indizienprozess, bei dem es keine Tatzeugen gibt, kann es immer wieder unvorhergesehene Wendungen geben.", erklärt Hewer weiter. "Das macht es für die Verteidigung nicht immer leicht. Trotz allem sind wir natürlich bestrebt, unseren Mandanten bestmöglich zu vertreten." Hewer arbeitet gemeinsam mit einem Kollegen aus Bonn an dem Fall und ein bisschen kommt auch er sich bei dem Verfahren immer wie im Krimi vor. Nur, dass es eben weitaus weniger spektakulär ist.
"Die langwierige Beweisaufnahme und das Hören aller Zeugen bekommt ja in den spannenden Fernsehkrimis keiner mit.", berichtet Hewer. "Das ist längst nicht immer so aufregend, wie es uns das Fernsehen weismachen will.Trotz allem ist dies für unseren Mandanten eine äußerst wichtige Sache."
Zum Fall selbst kann sich Hewer nicht äußern, schließlich unterliegt er der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihm ist höchstens eine allgemeine Einschätzung der Lage erlaubt. In einem so komplizierten Fall hält er sich auch mit Allgemeinplätzen zurück. "Erst am Ende des Verfahrens können wir mehr dazu sagen.", sagt er. "Und egal wie es aussieht, wir können nicht sicher sein, wer wirklich der Täter war, so lange niemand ein Geständnis abgelegt hat."
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Einspruch gegen Bußgeldbescheid |
| 19.11.2006 |
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Wer kennt das nicht? Post von der Polizei verheißt meist nichts Gutes. Ein Bußgeldbescheid ist eine ärgerliche Sache und für viele Menschen sogar existenzbedrohend. Sie sind aufs Autofahren angewiesen und können sich einen Führerscheinentzug nicht leisten. Hilfe für Autofahrer, die mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, bietet jetzt Rechtsanwalt Michael Hewer, und das online. So können Autofahrer ihn unter www.einspruch-online.de via Internet 24 Stunden am Tag mit einem Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid beauftragen und dabei gegenüber dem persönlichen Gang zum Anwalt noch ein paar Euros sparen.
„Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid vorliegt, kennen Sie noch lange nicht die konkrete Aktenlage. Das sollten Sie aber. Denn nur, wenn Sie wissen, was in den Akten steht, können Sie sich auch gegen die Vorwürfe verteidigen.“, so Anwalt Hewer. „Wer sagt denn, dass Sie wirklich gefahren sind? Oft sind die Fotos so undeutlich, dass ein Fahrer nicht identifizierbar ist.“, erläutert Hewer weiter.
Wer keine Akteneinsicht hat, weiß auch nicht, ob sich ein Bußgeld vielleicht ganz verhindern lässt. Akteneinsicht erhält allerdings nur ein Anwalt. Und der kann seinem Mandanten diese Akten zugänglich machen, unabhängig davon, wo er ansässig ist. Im Internet ist es also egal, ob der Anwalt sich am Wohnort des Mandanten befindet. Wichtig ist, dass er schnell für ihn tätig wird.
Ein persönlicher Termin mit dem Anwalt ist hierfür nicht erforderlich. Er muss nur die entsprechenden Daten kennen. Diese stellt ihm der Mandant via Online-Formular zur Verfügung. So gehen weder Details noch wertvolle Zeit verloren, schließlich müssen auch Fristen gewahrt werden.
Sollten weitere Schritte nötig sein, so hilft Online-Anwalt Hewer seinem Mandanten natürlich auch offline weiter. „Wir wollen mit unserem neuen Service Wege verkürzen und vereinfachen. Natürlich ist anwaltlicher Rat im Internet nur in wenigen Fällen anwendbar. Aber genau dort setzen wir an und bieten unseren Mandanten so eine interessante Alternative zu zeitraubenden Telefonaten oder Terminen bei ihrem Anwalt.“, ist Hewer sicher.
Dieser Text ist bei OpenPR hinterlegt.
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Kein Scherz |
| 14.11.2006 |
Fast sechzig Prozent der Deutschen nutzen das Internet. Die Vielfalt des Angebots durchdringt alle Lebensbereiche. Ob Informationen oder Shopping, das WWW ist aus dem täglichen Leben kaum noch wegzudenken. Doch wer denkt schon bei seiner Internetnutzung darüber nach, dass mittlerweile auch eine Scheidung online beantragt werden kann. Sie muss allerdings im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Rechtsanwalt Michael Hewer aus Diez bietet diesen bequemen Service bundesweit an. Denn bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Standort des Anwalts für den Mandanten nicht entscheidend.
„Natürlich ist die Scheidung etwas sehr Individuelles.“, so Hewer. „Doch das heißt nicht, dass man sie nicht auch zeit- und vor allem kostensparend im Internet abwickeln kann. Denn wenn dem Anwalt alle erforderlichen Informationen des Mandanten vorliegen, kann er schnellstens die nötigen Schritte einleiten.“
Dabei muss der Anwalt natürlich nach der Gebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, vorgehen. Aber durch die strukturierte Abwicklung können dennoch einige Euros gespart werden. Vor allem zeitraubende Termine beim Anwalt vor Ort sind gar nicht immer nötig. Denn die einvernehmliche Scheidung ist ein weitgehend standardisierter Vorgang.
„Im Idealfall muss mein Mandant bei einem solchen Verfahren lediglich für einen kurzen Termin persönlich zu Gericht. Trotz allem ist eine sorgfältige Abwicklung zu jeder Zeit gewährleistet.“, so Hewer weiter. Denn er stehe ja ständig zu seinem Mandanten im Kontakt, wenn auch vorzugsweise per e-mail.
Gerade Scheidungswillige, die beruflich stark eingespannt sind, wissen diesen Service zu schätzen. Denn ihre e-mails können sie dann beantworten, wenn es ihnen am besten passt. Und wenn sich herausstellt, dass doch persönliche Beratung notwendig ist, dann sind sie bei Hewer als erfahrenem Familienrechtler auf jeden Fall an der richtigen Adresse.
„Wenn es die Umstände erfordern, kann aus einem online angebahnten Scheidungsverfahren jederzeit ein ganz konventionelles werden. Schließlich stecken ja hinter jedem Internet-Angebot echte Menschen. Und die stehen auch in meiner Kanzlei nach wie vor im Mittelpunkt.“
Dieser Text auf OpenPR (mit Bild)
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