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Einspruch Online - eine gute Alternative

Zu schnell gefahren? Rote Ampel übersehen? Zu dicht aufgefahren? Ihnen drohen sogar noch Punkte in Flensburg?

Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid vorliegt, kennen Sie noch lange nicht die konkrete Aktenlage. Das sollten Sie aber. Denn nur, wenn Sie wissen, was in den Akten steht, können Sie eine Strategie zur Verteidigung entwickeln.

Wenn Sie keine Akteneinsicht haben, wissen Sie auch nicht, ob sich ein Bußgeld vielleicht ganz verhindern lässt.

Akteneinsicht erhält allerdings nur ein Anwalt. Und der kann Ihnen diese Akten zugänglich machen, unabhängig davon, wo er ansässig ist. Im Internet ist es also egal, ob der Anwalt sich an Ihrem Wohnort befindet.

Wichtig ist, dass er schnell für Sie tätig wird.

Wir unterstützen Sie. Bei der Akteneinsicht und darüber hinaus. Nicht immer ist jedoch die Verteidigung durch einen Anwalt in einer Gerichtsverhandlung erforderlich. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Alternative, vor allem dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Nicht immer sind Bußgeldbescheide richtig. Ohne Unterstützung eines Anwalts ist es aber schwierig, sich gegen einen falschen Bußgeldbescheid zu wehren. Sie erhalten dann noch nicht einmal Einsicht in die Akte. Um sich aber ein Bild über die erhobenen Vorwürfe machen zu können, ist Akteneinsicht unbedingt erforderlich.

Sollte sich nach Prüfung der Akte ergeben, dass die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nicht haltbar sind, kann ein Fahrverbot verhindert, ein Bußgeldbescheid verringert oder gar vermieden werden. Wie das geht erfahren Sie unter "Schritte zum Einspruch".

Ihnen liegt noch kein Bußgeldbescheid vor? Senden Sie uns eine E-Mail, damit wir schon im Vorfeld für Sie aktiv werden können.

Einspruch Online - Kosten

Zum herkömmlichen Verfahren (diese Tabelle gibt einen groben Überblick über die entstehenden Kosten. Fotokopierkosten werden zusätzlich berechnet und variieren je nach Aktengröße).

Gebühr Herkömmliches Verfahren Online-Verfahren
Grundgebühr 98,60 € 25,00 €
Verfahrensgebühr durchschnittlich 156,60 € 150,00 €
Terminsgebühr durchschnittlich 249,40 € entfällt in der Regel
Auslagenpauschale 20,00 € 20,00 €
MwSt. 99,67 € 37,05 €
Summe 624,87 € 232,05 €

Einspruch Online - Ablauf

In 8 Schritten zum Einspruch

Gerade wenn Sie kein Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann der Online-Einspruch für Sie eine kostengünstige Alternative sein.

  1. Sie beauftragen uns, für Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen.
  2. Sie erhalten von uns eine Vorschussrechnung, die Sie schnellstmöglich begleichen.
  3. Nach Zahlungseingang beantragen wir für Sie die Akteneinsicht
  4. Sie erhalten eine Rechnung über den restlichen fälligen Betrag (ca. 22,- Euro, abhängig vom Umfang der Akte).
  5. Sie erhalten die Akte übersandt.
  6. Wir prüfen die Akte auf mögliche Verteidigungsvarianten.
  7. Sie erhalten von uns eine detaillierte Strategie, die Sie selbst anwenden können. Dabei bekommen Sie Tipps, wie Sie sich in der mündlichen Verhandlung verhalten und welche Anträge Sie stellen sollten. Außerdem klären wir Sie über Ihre Erfolgsaussichten auf. Sollte es keinen Sinn machen, das Verfahren weiter zu betreiben, sagen wir Ihnen dies.
  8. Sie verteidigen sich selbst bei Ihrem Amtsgericht.

Sollten Sie sich nicht selbst verteidigen wollen, übernehmen wir dies selbstverständlich gern für Sie.

Ihnen liegt noch kein Bußgeldbescheid vor? Lediglich ein Anhörungsbogen oder eine Zeugenbefragung? Senden Sie uns eine e-mail, damit wir schon im Vorfeld für Sie aktiv werden können.

Einspruch Online - Bußgeldbescheid

Falscher Bußgeldbescheid

Es kann vorkommen, dass die Geräte nicht ordnungsgemäß funktionieren oder aber falsch bedient werden. Rund 15 Prozent aller Bußgeldbescheide sind nicht korrekt und in ca. 80 Prozent aller Bußgeldverfahren wird das Beweismittel falsch ausgewertet.

Wenn der Führerscheinentzug droht, ist es unerlässlich, sich an einen Anwalt zu wenden.

Wir prüfen für Sie, ob Mess- oder Bedienungsfehler vorliegen und untersuchen auch die Eichprotokolle der Messgeräte und deren Aktualität. Es wird auch der Einklang mit neuesten Gerichtsentscheidungen überprüft.

Selbstverständlich wird auch die Qualität des Bildes berücksichtigt.

Sollte der Bußgeldbescheid richtig sein, beraten wir Sie dabei, wie Sie ein Fahrverbot dennoch vermeiden oder verringern können.

Wir können häufig erreichen, dass ein Fahrverbot verringert oder sogar aufgehoben wird.

Ihnen liegt noch kein Bußgeldbescheid vor? Senden Sie uns eine e-mail, damit wir schon im Vorfeld für Sie aktiv werden können.

Hewer & Kollegen
Bismarckstraße 4
65582 Diez
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