Akteneinsicht - unser Online-Service für Sie
Ein günstiger Weg für alle, die keine Rechtsschutzversicherung haben...
Zu schnell gefahren? Rote Ampel übersehen? Zu dicht aufgefahren? Ihnen drohen sogar noch Punkte in Flensburg?
Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid vorliegt, kennen Sie noch lange nicht die konkrete Aktenlage. Das sollten Sie aber. Denn nur, wenn Sie wissen, was in den Akten steht, können Sie eine Strategie zur Verteidigung entwickeln.
Wenn Sie keine Akteneinsicht haben, wissen Sie auch nicht, ob sich ein Bußgeld vielleicht ganz verhindern lässt.
Akteneinsicht erhält allerdings nur ein Anwalt. Und der kann Ihnen diese Akten zugänglich machen, unabhängig davon, wo er ansässig ist. Im Internet ist es also egal, ob der Anwalt sich an Ihrem Wohnort befindet. Wichtig ist, dass er schnell für Sie tätig wird.
Nur wer einen Verteidiger beauftragt, erlangt Akteneinsicht. Dies sollten Sie tun, wenn Sie eine entsprechende Rechtschutzversicherung besitzen. Sollten Sie allerdings keine Rechtschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, lediglich über den Inhalt der Akte Kenntnis zu erhalten, zu günstigen Konditionen an. Eine weitere Tätigkeit durch uns wird nicht erfolgen. Es sei denn, Sie beauftragen uns später zusätzlich mit der weiteren Verteidigung.
In manchen Fällen kann es sehr lange dauern, bevor Akteneinsicht gewährt wird. Denn die Behörden stellen die Akte erst nach Abschluss der Ermittlungen zur Verfügung.
Akteneinsicht - Kosten
Folgende Kosten entstehen Ihnen für die Online-Akteneinsicht:
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Grundgebühr |
30,- Euro + MwSt. |
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Kopierkosten |
0,50 Euro pro Seite für die ersten 50 Seiten, 0,15 Euro für jede weitere Seite, jeweils + MwSt. |
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Auslagenpauschale |
20,- Euro + MwSt. |
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Zusätzlich 12,- Euro Kosten, die die Behörde für den Versand der Akte verlangt. |
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Die Gesamtkosten belaufen sich daher oftmals auf unter € 100,- |
Akteneinsicht - Ablauf
So einfacht funktioniert die Online-Akteneinsicht:
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Sie erhalten Post, in der Ihnen der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gemacht wird. Sinnvoller Weise sollten Sie uns sofort beauftragen, sobald ein erstes Schreiben einer Staatsanwaltschaft, Polizei oder sonstigen Behörte eingeht.
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Unser Formular und Vollmacht ausfüllen, unterschreiben und per Post schicken oder faxen (Ihre Unterschrift ist erforderlich)
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Überweisung von 60,- Euro Vorschuss auf unser Konto. Nach Zahlungseingang beantragen wir umgehend Akteneinsicht für Sie. Sie sollten daher die Zahlung zeitgleich vornehmen.
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Wir kopieren die Akte für Sie, sobald sie uns vorliegt
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Sie erhalten von uns eine Rechnung über den fälligen Restbetrag
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Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns die Kopie der Akte
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Sollten Sie eine weitere Vertretung durch unsere Kanzlei wünschen, übernehmen wir diese nur nach einem gesonderten Auftrag.